Deutsche Rentenversicherung

Pflegefachkraft

Auf einem Blick

  • Ort: Reha-Zentrum Bad Brückenau
  • Bewerbungsfrist: 28.02.2026
  • Eintrittsdatum: nächstmöglicher Zeitpunkt
  • Beschäftigung: Vollzeit / Teilzeit; unbefristet
  • Vergütung: Entgeltgruppe P7 TV EntgO-DRV
  • Ausschreibungsnr.: 17-19-05-2026

Vorteile

  • 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche

  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

  • Betriebssportangebote

  • Familienfreundliche Arbeitszeit

  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Jahressonderzahlungen

Ihre Aufgaben

Sie versorgen, pflegen und betreuen die Patient*innen der Rehabilitationsklinik.
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, KIS).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.
Gerne steht Ihnen Frau Helga Kolb, Leitende Pflegefachkraft, als Ansprechpartnerin unter der Telefonnummer 09741 82-669 zur Verfügung.

Wir erwarten

Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau*Pflegefachmann“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 oder „Altenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017.

Wir bieten Ihnen

Ein kollegiales Arbeitsklima in einem engagierten Team
Eine gute Work Life Balance mit familienfreundlichen Arbeitszeiten
Eine leistungsgerechte Vergütung nach Tarif mit Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung
30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Unterstützung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Nutzung des hausinternen Schwimmbades, des Kraftraumes und der Sauna als Mitglied der Betriebssportgruppe
Möglichkeit zur Teilnahme an der vergünstigen und gesunden Personalverpflegung nach zertifizierten Ernährungskonzepten

Hinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor der Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

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Kontakt

Petra Goldbach